Traumhaus Begleiter

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Traumhaus Begleiter GmbH

Stand: Januar 2026

Traumhaus Begleiter GmbH

Iltisstraße 17, 90766 Fürth

HRB 18375 CB, Amtsgericht Cottbus

Geschäftsführer: Janick Mützer, Frank Mützer

USt-IdNr.: DE358749691

– nachfolgend „Auftragnehmer" genannt –

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der Traumhaus Begleiter GmbH, handelnd unter der Marke „Traumhaus Begleiter®" (nachfolgend „Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Beratungs-, Koordinations-, Planungs- und Managementleistungen im Bereich Hausbau und Immobilieninvestments.

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis der AGB des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Rechtsnatur der Vertragsbeziehung – Dienstvertrag gem. §§ 611 ff. BGB

(1) Ausschließliche Geltung des Dienstvertragsrechts

Sämtliche Verträge zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber werden – unabhängig von der konkreten Leistungsbezeichnung (z.B. „Full-Service-Mandat", „Machbarkeits-Check"), dem individuellen Vertragsinhalt oder der Vergütungsvereinbarung – ausschließlich als Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB geschlossen. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige und fachgerechte Erbringung der vereinbarten Dienstleistung (Tätigkeit, Beratung, Koordination) gemäß § 611 Abs. 1 BGB, jedoch nicht das Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen oder technischen Erfolges (z.B. die garantierte Erteilung einer Baugenehmigung oder die Mängelfreiheit des Bauwerks).

(2) Unwiderruflicher Ausschluss des Werkvertragsrechts

Die Anwendung werkvertraglicher Vorschriften nach §§ 631 ff. BGB ist ausdrücklich, umfassend und unwiderruflich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für:

  • Die Herbeiführung eines Werkerfolgs im Sinne des § 631 Abs. 2 BGB.
  • Gewährleistungsrechte nach §§ 633 ff. BGB (Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Schadensersatz statt der Leistung).
  • Die Regelungen zur Abnahme gemäß §§ 640 ff. BGB.
  • Ansprüche wegen Mängeln am Werk nach § 634 BGB.

(3) Geltung auch bei individuellen Vertragsgestaltungen

Dieser Ausschluss gilt unabhängig von späteren individuellen Vertragsvereinbarungen, Leistungsbeschreibungen, Projektplänen oder sonstigen Dokumenten. Auch die Vereinbarung konkreter Projektziele oder Meilensteine begründet keine werkvertragliche Verpflichtung zur Herbeiführung eines bestimmten Erfolges.

(4) Schuldinhalt des Dienstvertrages

Der Auftragnehmer schuldet die vertraglich vereinbarte Dienstleistung nach den anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Beratung. Die Dienstleistungspflicht umfasst die Anwendung der erforderlichen Fachkenntnisse sowie die Beachtung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt gemäß § 276 Abs. 2 BGB.

§ 3 Vergütung und Zuwendungen Dritter (Provisionen)

(1) Offenlegung und Transparenz

Der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich und transparent darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer für die Vermittlung von Vertragsabschlüssen, die Empfehlung von Partnerunternehmen oder die Koordination von Leistungen provisionsbasierte Vergütungen, Courtagen oder sonstige geldwerte Vorteile von Dritten (Partnerunternehmen wie z.B. Fertighaushersteller, Finanzierungsvermittler, Handwerksbetriebe) erhalten kann. Ob und in welcher Höhe eine Vergütung im konkreten Fall fließt, hängt von den individuellen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Partnerunternehmen ab und ist nicht bei jedem Projekt zwingend der Fall.

(2) Verbleib der Zuwendungen (Rechtsgrund)

Die Parteien sind sich darüber einig, dass etwaige Zuwendungen allein dem Auftragnehmer zustehen. Diese Einnahmen dienen der Finanzierung der Organisation, des Managements und der Qualitätssicherung des umfangreichen Partner-Netzwerks. Durch diese Tätigkeit stellt der Auftragnehmer sicher, dass dem Auftraggeber geprüfte und leistungsfähige Partner zur Verfügung stehen, was die Projektabwicklung optimiert und das Baurisiko reduziert. Der Erhalt von Zuwendungen dient nicht dazu, dem Auftraggeber künstlich verbilligte oder subventionierte Preise anzubieten, sondern reflektiert den Aufwand des Auftragnehmers für die Netzwerkpflege.

(3) Rechtsverzicht (Abbedingung § 667 BGB)

Der Auftraggeber verzichtet in Kenntnis dieser Umstände vollumfänglich und unwiderruflich auf etwaige Herausgabeansprüche bezüglich dieser Zuwendungen. Die gesetzliche Vorschrift des § 667 BGB (Herausgabepflicht des Beauftragten) wird im gegenseitigen Einvernehmen abbedungen und findet auf dieses Vertragsverhältnis keine Anwendung.

(4) Auskunftsrecht

Auf explizite schriftliche Nachfrage erteilt der Auftragnehmer Auskunft darüber, ob und in welcher Art er im konkreten Projekt des Auftraggebers Vergütungen von Dritten erhält. Dieses Auskunftsrecht steht ausschließlich Personen zu, die in einem aktiven Vertragsverhältnis (Auftraggeber) mit der Traumhaus Begleiter GmbH stehen; bloßen Interessenten wird kein Auskunftsrecht eingeräumt.

§ 4 Vermittlung von Partnerunternehmen – Haftungsfreistellung für Drittverträge

(1) Koordinations- und Vermittlungstätigkeit

Ein wesentlicher Bestandteil der Dienstleistung des Auftragnehmers besteht in der Vermittlung, Koordination und Zusammenführung von Kontakten zu spezialisierten Partnerunternehmen (nachfolgend „Partner") aus den Bereichen Planung, Finanzierung, Bau, Recht und weiteren Fachgebieten. Der Auftragnehmer erbringt hierbei ausschließlich Vermittlungs- und Koordinationsdienstleistungen.

(2) Selbständige Vertragsbeziehungen

Zwischen dem Auftraggeber und den vermittelten Partnern entstehen eigenständige Vertragsbeziehungen, die unmittelbar und ausschließlich zwischen diesen Parteien begründet werden. Der Auftragnehmer wird nicht Vertragspartei dieser Rechtsbeziehungen und tritt nicht als Vertreter, Erfüllungsgehilfe oder Garant für die Partner auf.

(3) Vollständiger Haftungsausschluss für Drittverträge

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Haftung, Gewährleistung oder Garantie für Verträge zwischen dem Auftraggeber und Partnern sowie für Handlungen, Unterlassungen oder Leistungen der Partner. Dies gilt insbesondere für:

  • Vertragsschluss und Vertragsgestaltung.
  • Vertragserfüllung (ordnungsgemäße, mangelfreie Leistungserbringung durch Partner).
  • Leistungsmängel (Sach- und Rechtsmängel am Bauwerk).
  • Bonität und Insolvenz von Partnern.
  • Fachliche Eignung der Partner.

(4) Durchsetzung von Ansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche Rechte, Ansprüche und Gewährleistungsrechte aus Verträgen mit Partnern unmittelbar gegenüber dem jeweiligen Partner geltend zu machen. Eine Inanspruchnahme des Auftragnehmers als Gesamtschuldner oder Bürge ist ausgeschlossen.

(5) Ausnahme bei Auswahlverschulden

Die vorstehende Haftungsfreistellung gilt nicht, sofern dem Auftragnehmer bei der Auswahl oder Empfehlung eines Partners Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt (z.B. positives Wissen um die Ungeeignetheit des Partners).

§ 5 Vertragsschluss und Leistungsbeschreibung

(1) Die Präsentation von Leistungen auf der Website oder in sonstigen Medien stellt lediglich eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

(2) Der Vertragsschluss erfolgt durch die Annahme des Angebots seitens des Auftragnehmers (Auftragsbestätigung).

(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der konkreten Leistungsbeschreibung im Einzelvertrag (z.B. Machbarkeits-Check, Full-Service-Mandat) sowie diesen AGB.

§ 6 Leistungsumfang – Dienstleistungspflichten (Spezifika)

(1) Machbarkeits-Check (MBC)

Der Machbarkeits-Check umfasst eine fachliche Ersteinschätzung des geplanten Bauvorhabens. Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Analyse gemäß § 611 BGB, jedoch keine Garantie für die tatsächliche Umsetzbarkeit, Genehmigungsfähigkeit durch Behörden oder Wirtschaftlichkeit des Projekts.

(2) Full-Service-Mandat (FSM) / Baubegleitung

Das Full-Service-Mandat umfasst die Koordination, Planungsbegleitung und qualitätssichernde Überwachung des Bauvorhabens. Es handelt sich um reine Management-Dienstleistungen. Eine Gewährleistung für den Bauerfolg (Werkerfolg), die Mängelfreiheit von Bauleistungen Dritter, die Einhaltung von Terminen durch Dritte oder das Erreichen bestimmter Projektziele wird nicht übernommen. Der Auftragnehmer ist kein Generalunternehmer und übernimmt keine Bauleitung im Sinne der Landesbauordnungen (LBO).

(3) Beratungsleistungen

Beratungsleistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Informationen erbracht. Eine rechtliche oder steuerliche Beratung erfolgt nicht.

§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§ 8 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung ergibt sich aus der jeweils gültigen Preisliste bzw. der individuellen Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Bruttopreise einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Vorkasse oder gemäß dem im Einzelvertrag vereinbarten Zahlungsplan.

(3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§ 9 Widerrufsrecht (Consumer-Alignment Strategie)

(1) Geltung für alle Kunden

Zur Vereinfachung der Vertragsabwicklung und im Sinne maximaler Transparenz gewährt der Auftragnehmer das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 13 BGB) aus Kulanzgründen freiwillig auch unternehmerischen Auftraggebern (§ 14 BGB) und Investoren, sofern im Einzelvertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.

(2) Widerrufsbelehrung

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Traumhaus Begleiter GmbH, Iltisstraße 17, 90766 Fürth, E-Mail: info@traumhausbegleiter.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren.

(3) Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

(4) Erlöschen des Widerrufsrechts bei Dienstleistungen

Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen auch dann, wenn der Unternehmer die Dienstleistung vollständig erbracht hat und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).

§ 10 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Unbeschränkte Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

(2) Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Haftungsausschluss für Partnerleistungen (Wiederholung)

Die Haftungsfreistellung für Verträge zwischen Auftraggeber und Partnern gemäß § 4 dieser AGB wird bekräftigt. Der Auftragnehmer haftet insbesondere nicht für fehlerhafte, mangelhafte oder verzögerte Leistungen von Partnern (Bauunternehmen, Planer etc.).

(4) Ausschluss weiterer Haftung

Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nähere Informationen enthält die Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers (derzeit Berlin/Cottbus).

(3) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(4) Vertragssprache

Die Vertragssprache ist Deutsch.

Stand: Januar 2026

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